Subventionierte Wohnungen
Subventioniert heisst, dass Stadt und Kanton Zürich die Wohnung mit Geld unterstützen. Sie geben einen Kredit, damit die SAW eine kleinere Hypothek von der Bank braucht. Die Kapital-Kosten der Wohnung sind deshalb tiefer. Dies bewirkt, dass der Mietzins sehr günstig ist.
Stadt und Kanton machen Vorgaben, wer in einer subventionierten Wohnung leben darf.
Das steuerbare Jahres-Einkommen darf folgende Beträge nicht übersteigen (Stand Juli 2024):
1-Personen-Haushalt: CHF 53'000
2-Personen-Haushalt: CHF 62'600
Wenn Sie mehr als 100'000 Franken Vermögen haben, hat das einen Einfluss auf Ihre Berechtigung: Von dem Teil des Vermögens, der 100'000 Franken übersteigt, zählen wir 5% zum Einkommen dazu.
Bei der Einkommens-Limite von subventionierten Wohnungen gibt es eine Ausnahme. Das betrifft nur wenige Wohnungen. Bei einzelnen Siedlungen besteht noch eine zweite Kategorie der Subvention. Bei den betreffenden Wohnungen liegt die Einkommens-Limite bei folgenden Beträgen:
1-Personen-Haushalt: CHF 62'600
2-Personen-Haushalt: CHF 74'200