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Unsere Regeln: Vermietungs-Bestimmungen

Die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) vermietet günstige Wohnungen an Senior*innen. Sie können sich auf eine Wohnung bewerben, wenn Sie alle Bestimmungen erfüllen. Die SAW legt Wert darauf, dass in den Siedlungen eine gute und aktive Nachbarschaft besteht.

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Freie Wohnungen

Wollen Sie sich um eine Wohnung bewerben? Gehen Sie auf unsere Vermietungs-Seite. Dort sind unsere freien Wohnungen ausgeschrieben.

Vermietungs-Seite

Allgemeine Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 60 Jahre alt. Bei einem 2-Personen-Haushalt ist eine Person mindestens 60 Jahre alt.
  • Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich. Hier gibt es eine Ausnahme, die wir rechts/unten erklären.
  • Sie haben einen einen Schweizer Pass oder eine Aufenthaltsbewilligung C, B oder F.
  • Sie können Ihren Haushalt selbständig führen.

Ausnahme zur Voraussetzung "2-Jahre in Zürich wohnen":

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren nicht in der Stadt Zürich gewohnt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine SAW-Wohnung mieten. Es müssen dann alle der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Sie haben mindestens zehn Jahre am Stück in Zürich gewohnt und

  • das ist höchstens fünf Jahre her und

  • Sie haben die letzten zwei Jahre im Kanton Zürich gewohnt.


  • An einem Ort gewohnt haben heisst, dass Sie dort Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatten.

    Finanzielle Voraussetzungen

    Die SAW vermietet Wohnungen an Menschen mit bescheidenen finanziellen Mitteln. Es gelten Limiten, wie viel Geld Menschen haben dürfen, um eine SAW-Wohnung mieten zu können. Diese Limiten sind unterschiedlich, je nach Kategorie der Wohnung. Es gibt zwei Kategorien von Wohnungen: Subventionierte Wohnungen und freitragende Wohnungen.

    Subventionierte Wohnungen

    Subventioniert heisst, dass Stadt und Kanton Zürich die Wohnung mit Geld unterstützen. Sie geben einen Kredit, damit die SAW eine kleinere Hypothek von der Bank braucht. Die Kapital-Kosten der Wohnung sind deshalb tiefer. Dies bewirkt, dass der Mietzins sehr günstig ist. Stadt und Kanton machen Vorgaben, wer in einer subventionierten Wohnung leben darf.

    Das steuerbare Jahres-Einkommen darf folgende Beträge nicht übersteigen (Stand Juli 2024):

    1-Personen-Haushalt: CHF 53'000
    2-Personen-Haushalt: CHF 62'600

    Wenn Sie mehr als 100'000 Franken Vermögen haben, hat das einen Einfluss auf Ihre Berechtigung: Von dem Teil des Vermögens, der 100'000 Franken übersteigt, zählen wir 5% zum Einkommen dazu.

    Bei der Einkommens-Limite von subventionierten Wohnungen gibt es eine Ausnahme. Das betrifft nur wenige Wohnungen. Bei einzelnen Siedlungen besteht noch eine zweite Kategorie der Subvention. Bei den betreffenden Wohnungen liegt die Einkommens-Limite bei folgenden Beträgen:
    1-Personen-Haushalt: CHF 62'600
    2-Personen-Haushalt: CHF 74'200

    Freitragende Wohnungen

    Freitragend heisst, dass die Wohnung nicht von der öffentlichen Hand mit-finanziert wird. Die Wohnung wird zur Kosten-Miete vermietet.
    Der Stiftungsrat der SAW hat Vorgaben beschlossen, wer eine freitragende Wohnung mieten darf.

    Das steuerbare Jahres-Einkommen darf bei freitragenden Wohnungen folgende Beträge nicht übersteigen (Stand Juli 2024):

    1-Personen-Haushalte: CHF 79‘500
    2-Personen-Haushalte: CHF 93‘900

    Wenn Sie mehr als 100'000 Franken Vermögen haben, hat das einen Einfluss auf Ihre Berechtigung: Von dem Teil des Vermögens, der 100'000 Franken übersteigt, zählen wir 5% zum Einkommen dazu.

     

     

     

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