Sanierung Siedlung Irchel
Fragen und Antworten
In den kommenden Jahren muss die SAW-Siedlung Irchel baulich saniert werden. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter wurden bereits schriftlich informiert. Die ersten Informationsveranstaltungen vor Ort mussten aufgrund der geltenden Schutzmassnahmen vor Covid-19 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zum Thema. Sie wird ständig erweitert und aktualisiert.
Wie lange dauern die Sanierungsarbeiten?
Wie in unserem Brief vom 13. November 2020 erwähnt, werden die Bauarbeiten voraussichtlich Ende 2024 starten und etappenweise bis ungefähr Ende 2029 durchgeführt. Jede Etappe dauert ungefähr ein Jahr.
Dadurch, dass in voraussichtlich vier Etappen nacheinander saniert wird, sind jeweils immer nur die Gebäude einer Etappe während eines Jahres nicht bewohnbar.
Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist dies aufgrund der zu erwartenden Emissionen (Lärm, Staub, Sicherheit) nicht anders möglich.
Die Mieterinnen und Mieter werden möglichst frühzeitig informiert, damit genügend Zeit bleibt, gute Zwischenlösungen für alle zu finden.
Das Planerwahlverfahren wurde Ende 2021 abgeschlossen, ab Frühjahr 2022 startet die Planung in deren Zuge im Verlauf von 2022 / 2024 genauere Informationen zur Realisierung und Etappierung erfolgen werden. Für konkrete Zusagen fehlt aktuell die Planungssicherheit.
Selbstverständlich werden Sie regelmässig über alle weiteren Schritte informiert. Zum heutigen Zeitpunkt ist es aber noch nicht möglich, einen detaillierten Zeitplan über die voraussichtlich drei Bauphasen abzugeben.
Dadurch, dass in voraussichtlich vier Etappen nacheinander saniert wird, sind jeweils immer nur die Gebäude einer Etappe während eines Jahres nicht bewohnbar.
Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist dies aufgrund der zu erwartenden Emissionen (Lärm, Staub, Sicherheit) nicht anders möglich.
Die Mieterinnen und Mieter werden möglichst frühzeitig informiert, damit genügend Zeit bleibt, gute Zwischenlösungen für alle zu finden.
Das Planerwahlverfahren wurde Ende 2021 abgeschlossen, ab Frühjahr 2022 startet die Planung in deren Zuge im Verlauf von 2022 / 2024 genauere Informationen zur Realisierung und Etappierung erfolgen werden. Für konkrete Zusagen fehlt aktuell die Planungssicherheit.
Selbstverständlich werden Sie regelmässig über alle weiteren Schritte informiert. Zum heutigen Zeitpunkt ist es aber noch nicht möglich, einen detaillierten Zeitplan über die voraussichtlich drei Bauphasen abzugeben.
Müssen wir während der Sanierung aus der Wohnung ausziehen?
Ja. Die angekündigten Sanierungsmassnahmen lassen sich aus verschiedenen Gründen (starke Lärmimmissionen, Staubentwicklung, kein gesicherter Zugang zu den Wohnungseingängen, etc.) leider nur in unbewohntem Zustand durchführen.
Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist es nicht anders möglich.
Der Start der Arbeiten ist auf Ende 2024 geplant und erfolgt voraussichtlich in voraussichtlich vier aufeinander folgenden Bauetappen. Die Mieterinnen und Mieter werden möglichst frühzeitig informiert, damit genügend Zeit bleibt, gute Zwischenlösungen für alle zu finden.
Selbstverständlich werden Sie regelmässig über alle weiteren Schritte informiert. Zum heutigen Zeitpunkt ist es aber noch nicht möglich, einen detaillierten Zeitplan über die voraussichtlich drei Bauphasen abzugeben.
Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist es nicht anders möglich.
Der Start der Arbeiten ist auf Ende 2024 geplant und erfolgt voraussichtlich in voraussichtlich vier aufeinander folgenden Bauetappen. Die Mieterinnen und Mieter werden möglichst frühzeitig informiert, damit genügend Zeit bleibt, gute Zwischenlösungen für alle zu finden.
Selbstverständlich werden Sie regelmässig über alle weiteren Schritte informiert. Zum heutigen Zeitpunkt ist es aber noch nicht möglich, einen detaillierten Zeitplan über die voraussichtlich drei Bauphasen abzugeben.
Was genau wird saniert?
Eine Zustandserhebung der Gebäudehülle zeigte, dass insbesondere eine Sanierung der aussenliegenden Betonbauteile (Laubengänge, Balkone und Stützen) aus den Siebzigerjahren unumgänglich geworden ist.
Aus verschiedenen Gründen (starke Lärmimmissionen, Staubentwicklung, kein gesicherter Zugang zu den Wohnungseingängen, etc.) lassen sich diese Sanierungsarbeiten leider nur in unbewohntem Zustand durchführen.
Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist dies aufgrund der zu erwartenden Emissionen nicht anders möglich.
Aus verschiedenen Gründen (starke Lärmimmissionen, Staubentwicklung, kein gesicherter Zugang zu den Wohnungseingängen, etc.) lassen sich diese Sanierungsarbeiten leider nur in unbewohntem Zustand durchführen.
Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist dies aufgrund der zu erwartenden Emissionen nicht anders möglich.
Es sind voraussichtlich vier Bauetappen vorgesehen.
Heisst das, pro Etappe wird jeweils ein Haus saniert?
Grundsätzlich Ja. Wie in unserem Brief vom November 2020 erwähnt, werden die Bauarbeiten voraussichtlich Ende 2024 starten und etappenweise bis ungefähr Ende 2029 durchgeführt. Jede Etappe dauert ungefähr ein Jahr.
Dadurch, dass voraussichtlich in vier Etappen nacheinander saniert wird, sind jeweils immer nur die Gebäude einer Etappe während eines Jahres nicht bewohnbar.
Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist dies aufgrund der zu erwartenden Emissionen (Lärm, Staub, Sicherheit) nicht anders möglich.
Dadurch, dass voraussichtlich in vier Etappen nacheinander saniert wird, sind jeweils immer nur die Gebäude einer Etappe während eines Jahres nicht bewohnbar.
Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist dies aufgrund der zu erwartenden Emissionen (Lärm, Staub, Sicherheit) nicht anders möglich.
Welche Etappe wird zuerst umgesetzt?
Welches Haus wird als erstes saniert?
Das ist noch Gegenstand der Planung. Bei jeder Etappe werden die Mieter frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung informiert.
Das Haus an der Möhrlistrasse 110 wird als «Rochade-Gebäude» eingesetzt, darum sind die Wohnungsmieter*innen hier als erste betroffen.
Das Haus an der Möhrlistrasse 110 wird als «Rochade-Gebäude» eingesetzt, darum sind die Wohnungsmieter*innen hier als erste betroffen.
Bereits jetzt sind in der Siedlung Bauarbeiten im Gang.
Hat die Sanierung bereits begonnen?
Nein: Es wurden Instandhaltungsarbeiten an den Laubengängen und Balkonen ausgeführt. Diese Arbeiten wurden im bewohnten Zustand ausgeführt.
Die weiteren notwendigen Sanierungsarbeiten lassen sich aus verschiedenen Gründen (starke Lärmimmissionen, Staubentwicklung, kein gesicherter Zugang zu den Wohnungseingängen) nur in unbewohnten Zustand durchführen.
Der Start dieser Massnahmen ist auf Ende 2024 geplant und erfolgt in voraussichtlich vier Bauetappen. Zum heutigen Zeitpunkt ist es aber noch nicht möglich, Ihnen einen detaillierten Zeitplan über die voraussichtlich vier Bauphasen zukommen zu lassen.
Die weiteren notwendigen Sanierungsarbeiten lassen sich aus verschiedenen Gründen (starke Lärmimmissionen, Staubentwicklung, kein gesicherter Zugang zu den Wohnungseingängen) nur in unbewohnten Zustand durchführen.
Der Start dieser Massnahmen ist auf Ende 2024 geplant und erfolgt in voraussichtlich vier Bauetappen. Zum heutigen Zeitpunkt ist es aber noch nicht möglich, Ihnen einen detaillierten Zeitplan über die voraussichtlich vier Bauphasen zukommen zu lassen.
Warum müssen die Wohnungen in der Siedlung Irchel saniert werden?
Es sind verschiedene, sowohl technische als auch bauliche Sanierungsmassnahmen unumgänglich geworden. Die Siedlung wurde 1972 in Massivbauweise (Beton) erbaut. In den Jahren von 2004-2007 erfolgte eine Sanierung inklusive Aufstockung und Erweiterung in Leichtbauweise (Holzbau).
Eine Zustandserhebung der Gebäudehülle zeigte jetzt, dass insbesondere eine Sanierung der aussenliegenden Betonbauteile (Laubengänge, Balkone und Stützen) aus den Siebzigerjahren notwendig ist.
Aus verschiedenen Gründen (starke Lärmimmissionen, Staubentwicklung, kein gesicherter Zugang zu den Wohnungseingängen, etc.) lassen sich diese Sanierungsarbeiten nur in unbewohntem Zustand durchführen. Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist es aufgrund der zu erwartenden Emissionen nicht anders möglich.
Eine Zustandserhebung der Gebäudehülle zeigte jetzt, dass insbesondere eine Sanierung der aussenliegenden Betonbauteile (Laubengänge, Balkone und Stützen) aus den Siebzigerjahren notwendig ist.
Aus verschiedenen Gründen (starke Lärmimmissionen, Staubentwicklung, kein gesicherter Zugang zu den Wohnungseingängen, etc.) lassen sich diese Sanierungsarbeiten nur in unbewohntem Zustand durchführen. Wir versichern Ihnen, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben, ob ein Leerzug der Wohnungen tatsächlich notwendig ist. Leider ist es aufgrund der zu erwartenden Emissionen nicht anders möglich.
Müssen die Keller ebenfalls geräumt werden?
Ja. Während der Bauphase muss der Zugang zu allen Räumlichkeiten der Liegenschaft gewährleistet werden.
Kann ich nach der Sanierung wieder in meine ursprüngliche Wohnung zurückziehen?
Sie können anhand des Formulars, das wir Ihnen geschickt haben, angeben, dass Sie zurück in die Siedlung wollen. Wir können jedoch nicht garantieren, dass Sie danach wieder dieselbe Wohnung erhalten.
Möchten Sie vermeiden zweimal umziehen zu müssen? Alternativ können Sie auch dauerhaft in eine andere Siedlung der Stiftung umziehen. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Möchten Sie vermeiden zweimal umziehen zu müssen? Alternativ können Sie auch dauerhaft in eine andere Siedlung der Stiftung umziehen. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Ich möchte nicht umziehen, sondern in der Siedlung bleiben.
Das verstehen wir sehr gut, es ist nicht einfach, sein gewohntes und geliebtes Umfeld verlassen zu müssen.
Doch leider können die Sanierungsarbeiten nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden (starke Lärmimmissionen, Staubentwicklung, kein gesicherter Zugang zu den Wohnungseingängen, etc.).
Sie können aber anhand des Formulars, das wir Ihnen zugeschickt haben, angeben, dass Sie die Zeit während der Sanierungsarbeiten in einer anderen Wohnung der Siedlung überbrücken möchten.
Doch leider können die Sanierungsarbeiten nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden (starke Lärmimmissionen, Staubentwicklung, kein gesicherter Zugang zu den Wohnungseingängen, etc.).
Sie können aber anhand des Formulars, das wir Ihnen zugeschickt haben, angeben, dass Sie die Zeit während der Sanierungsarbeiten in einer anderen Wohnung der Siedlung überbrücken möchten.
Ich möchte während der Zeit des Umbaus im Quartier bleiben.
Falls verfügbar, können Sie während der Zeit des Umbaus innerhalb der Siedlung Irchel in eine sogenannte «Rochade-Wohnung» umziehen. Selbstverständlich ist auch ein definitiver Umzug in eine freie Wohnung in einer anderen SAW-Siedlung möglich.
Mein Partner/meine Partnerin ist verstorben.
Erhalte ich bei meiner Rückkehr wieder eine 3 1/2-Zimmer-Wohnung?
Das wird leider nicht möglich sein. Wie die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich vermietet auch die SAW ihre Wohnungen gemäss den Bestimmungen der Wohnbauförderung, die es nicht erlaubt, grössere Wohnungen an Einzelpersonen zu vermieten.
Siehe auch Leitfaden Wohnbauförderung, Kapitel 1.3, Wohnungsbelegung: «Bei Wohnungen ab drei Zimmern entspricht in der Regel die Zimmerzahl minus Eins der Personenzahl».
Eine 3-Zimmer-Wohnung erfordert eine Mindestbelegung mit zwei Personen. Für Einzelpersonen sind unsere kleineren Wohnungen (1 bis 2,5 Zimmerwohnungen) vorgesehen. Nach einem Todesfall verlangt die SAW aus Kulanz keinen Umzug in eine kleinere Wohnung. Bei einem Um- und Neubezug gelten aber die Regeln der Wohnbauförderung.
Nach der Sanierung wird Ihnen deshalb eine kleinere Wohnung angeboten.
Siehe auch Leitfaden Wohnbauförderung, Kapitel 1.3, Wohnungsbelegung: «Bei Wohnungen ab drei Zimmern entspricht in der Regel die Zimmerzahl minus Eins der Personenzahl».
Eine 3-Zimmer-Wohnung erfordert eine Mindestbelegung mit zwei Personen. Für Einzelpersonen sind unsere kleineren Wohnungen (1 bis 2,5 Zimmerwohnungen) vorgesehen. Nach einem Todesfall verlangt die SAW aus Kulanz keinen Umzug in eine kleinere Wohnung. Bei einem Um- und Neubezug gelten aber die Regeln der Wohnbauförderung.
Nach der Sanierung wird Ihnen deshalb eine kleinere Wohnung angeboten.
Ich habe mich für einen Umzug in ein Alterszentrum entschieden.
Kann ich frei entscheiden, wohin ich gehen möchte?
Wenn Sie sich für einen Umzug in ein Alterszentrum entscheiden, können Sie selbstverständlich selbst bestimmen, wohin Sie am liebsten umziehen möchten. Bei der Entscheidung kann Sie die Beratungsstelle «Zürich im Alter» unterstützen. Auch der SAW-Sozialdienst ist Ihnen diesbezüglich gerne behilflich.
Wenn ich entscheide, dass ich in ein Altersheim umziehen möchte, kann ich nach der Sanierung in die Siedlung zurückkehren oder habe ich dazu keine Möglichkeit mehr?
Wenn Sie die Umbauzeit in einem Alterszentrum überbrücken wollen, können Sie das selbstverständlich machen und danach in die Siedlung zurückkehren. Unser Sozialdienst wird Sie gerne unterstützen.
Können wir die neuen Wohnungen besichtigen, bevor wir uns entscheiden, zurückzuziehen?
Da wir derzeit davon ausgehen, dass nur wenige oder keine Änderungen an den Wohnungen erfolgen, sind keine Besichtigungen geplant.
Die Sanierung betrifft vor allem die aussenliegenden Gebäudeteile (Laubengänge, Balkone und Stützen).
Es werden keine Grundrisse verändert und auch die Küchen und Bäder werden keiner Sanierung unterzogen.
Die Sanierung betrifft vor allem die aussenliegenden Gebäudeteile (Laubengänge, Balkone und Stützen).
Es werden keine Grundrisse verändert und auch die Küchen und Bäder werden keiner Sanierung unterzogen.
Wie stark werden die Wohnungen durch die Sanierung verändert?
Werden auch die Küchen und Bäder saniert?
Gemäss gegenwärtigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass wenig oder nichts an den Wohnungen verändert wird.
Die Sanierung betrifft vor allem die aussenliegenden Gebäudeteile (Laubengänge, Balkone und Stützen).
Es werden keine Grundrisse verändert und auch die Küchen und Bäder werden keiner Sanierung unterzogen.
Die Sanierung betrifft vor allem die aussenliegenden Gebäudeteile (Laubengänge, Balkone und Stützen).
Es werden keine Grundrisse verändert und auch die Küchen und Bäder werden keiner Sanierung unterzogen.
Was geschieht mit selbst bezahlten festen Einrichtungen in der Wohnung?
Gemäss dem aktuellen Wissensstand können die festen Einrichtungen in der Wohnung verbleiben. Es besteht jedoch keine Garantie, dass Sie nach der Sanierung wieder in dieselbe Wohnung zurückziehen können. Für einen allfälligen Rückbau sind Sie selbst verantwortlich. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir die Lage zusammen besprechen können.
Wer hilft uns beim Umzug?
Grundsätzlich organisieren die Mieter*innen ihren Umzug selbst. Die SAW kann Ihnen Organisationen angeben, die Ihnen beim Umzug helfen. Aus diesen Angeboten können Sie frei wählen.
Wer bezahlt den Umzug?
Die mit einem Umzug verbundenen Kosten werden gemäss Mietrecht vom Mieter getragen.
Die SAW beteiligt sich mit einer Umzugspauschale an den Umzugskosten.
Sollten Sie in einer schwierigen finanziellen Situation sein (Notsituation), können Sie dies im Rahmen eines Gesprächs jederzeit mit unserem Sozialdienst ansprechen.
Die SAW beteiligt sich mit einer Umzugspauschale an den Umzugskosten.
Sollten Sie in einer schwierigen finanziellen Situation sein (Notsituation), können Sie dies im Rahmen eines Gesprächs jederzeit mit unserem Sozialdienst ansprechen.
Ist die Wohnung nach der Sanierung teurer?
Grundsätzlich können nur wertvermehrende Investitionen auf den Mietzins überwälzt werden. Die geplante Sanierung ist werterhaltend.
Die Sanierung ändert nichts an den Grundsätzen der SAW, Wohnungen zu günstigen Mietzinsen (Kostenmiete) in Zürich anzubieten. Selbstverständlich wird auch in Zukunft eine Mehrzahl der Wohnungen in der SAW-Siedlung Irchel subventioniert.
Die Sanierung ändert nichts an den Grundsätzen der SAW, Wohnungen zu günstigen Mietzinsen (Kostenmiete) in Zürich anzubieten. Selbstverständlich wird auch in Zukunft eine Mehrzahl der Wohnungen in der SAW-Siedlung Irchel subventioniert.
Hat es nach der Sanierung wieder subventionierte Wohnungen in der Siedlung?
Auch in Zukunft wird die Mehrzahl der Wohnungen in der SAW-Siedlung Irchel subventioniert.
Die Sanierung ändert nichts an den Grundsätzen der SAW, Wohnungen zu günstigen Mietzinsen in Zürich anzubieten.
Die Sanierung ändert nichts an den Grundsätzen der SAW, Wohnungen zu günstigen Mietzinsen in Zürich anzubieten.
Gibt es eine Entschädigung für den Zügelaufwand?
Die mit einem Umzug verbundenen Kosten werden gemäss Mietrecht vom Mieter getragen.
Die SAW beteiligt sich mit einer Umzugspauschale an den Umzugskosten.
Sollten Sie in einer schwierigen finanziellen Situation sein (Notsituation), können Sie dies im Rahmen eines Gesprächs jederzeit mit unserem Sozialdienst ansprechen.
Die SAW beteiligt sich mit einer Umzugspauschale an den Umzugskosten.
Sollten Sie in einer schwierigen finanziellen Situation sein (Notsituation), können Sie dies im Rahmen eines Gesprächs jederzeit mit unserem Sozialdienst ansprechen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Wechsel in eine andere Wohnung oder ins Alterszentrum?
Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt drei Monate. In gegenseitigem Einverständnis kann je nach Situation und Fall eine andere Lösung vereinbart werden.