Eine Herkulesaufgabe
für die SAW
Der Auftrag der SAW, älteren Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Zürich preisgünstigen Wohnraum bereitzustellen, ist aktueller denn je. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für die Erfüllung dieses Auftrags so schwierig wie kaum je zuvor.
«Die Anzahl bezahlbarer Wohnungen für ältere Menschen soll in der Stadt Zürich deutlich erhöht werden». So lautet der Wille der Politik, festgehalten in der städtischen Altersstrategie 2035 und zusätzlich verdeutlicht in den beiden Volksinitiativen «Plus 2’000 Alterswohnungen bis 2035» und «Bezahlbare Wohnungen für Zürich». Konkret soll die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) bis 2035 ihren Bestand um 1’000 Wohnungen erweitert haben. 1’000 Wohnungen – das klingt angesichts dessen, dass insgesamt 81’468 über 60-jährige Menschen in der Stadt Zürich leben, nicht nach viel. Für die SAW hingegen, deren Bestand aktuell 2011 Wohnungen umfasst, bedeutet die Zahl ein Wachstum um beinahe 50% und gleicht damit einer Herkulesaufgabe.
Heute, drei Jahre nach Verabschiedung der Altersstrategie durch den Gemeinderat, darf die SAW feststellen: Sie ist auf Kurs. Gemäss aktueller Planung sind bis 2035 knapp 1’000 zusätzliche SAW Wohnungen bezugsbereit. Der Löwenanteil dieses Wachstums geht auf Neubauten zurück (total rund 626 neue Wohnungen), Ersatzneubauten und Verdichtungen bestehender Siedlungen tragen mit rund 192 bzw. rund 153 zusätzlichen Wohnungen dazu bei (siehe Diagramm).
Da Vorhaben dieser Dimension naturgemäss mit vielen Unabwägbarkeiten verbunden sind, verläuft die Planung rollierend und wird, wenn nötig, laufend den sich verändernden Gegebenheiten angepasst. Eine aktuelle Übersicht über die geplanten und im Bau befindlichen Projekte befindet sich auf der SAW Website.
Weitere Standorte in Prüfung
Es ist der SAW bewusst, dass in der Stadt Zürich 1’000 zusätzliche kostengünstige Wohnungen für ältere Menschen ein Tropfen auf den heissen Stein sind. Denn die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für ältere Menschen ist enorm und nimmt immer noch zu. Derzeit steht den rund 250 SAW Wohnungen, die pro Jahr frei werden, eine Warteliste mit ca. 6’000 Mietinteressent*innen gegenüber. Deshalb denkt und plant die SAW bereits weiter und lässt keine Gelegenheit aus, weitere Siedlungsstandorte zu prüfen. Dies, ebenfalls ganz im Sinne der Altersstrategie, vermehrt in Zusammenarbeit mit möglichen Kooperationspartnern.
Erstmals konkret wird eine Kooperation der SAW mit anderen Wohnbauträgerinnen auf dem städtischen Grundstück Letzi in Zürich-Altstetten: Dort sind derzeit 131 neue Alterswohnungen im Bau. Ihre Erstvermietung ist für Anfang 2025, ihr Bezug für Herbst 2025 geplant und liegt damit schon fast in greifbarer Nähe. Auf demselben Areal entstehen rund fünfzig Wohnungen der Stiftung Familienwohnungen (SFW) und knapp 90 Wohnungen der städtischen Liegenschaftenverwaltung (LSZ). Die SAW freut sich sehr, dass sie in der SAW Siedlung Letzi dem grossen Wunsch zahlreicher Seniorinnen und Senioren auf diese Weise nachkommen kann: Auch im Alter eingebunden zu sein in eine lebendige Gemeinschaft. Über die Erstvermietung der dortigen SAW Wohnungen und die Möglichkeiten, sich dafür zu bewerben, informiert die SAW voraussichtlich im Herbst 2024 öffentlich.
Neues Vergabeverfahren für SAW Wohnungen
Trotz des beeindruckenden voraussichtlichen Wachstums der SAW: Kostengünstiger Wohnraum für ältere Menschen wird ein rares Gut bleiben. Umso wichtiger ist es, dass all jene Menschen, die sich um eine Alterswohnung bemühen und die Voraussetzungen für eine SAW Wohnung erfüllen, eine faire Chance erhalten. Diesem Leitgedanken entsprechend hat die SAW das Vergabeverfahren für ihre Wohnungen 2023 in einem partizipativen Prozess von Grund auf überarbeitet.
Voraussichtlich im Herbst 2024 stellt die SAW die bisherigen Wartelisten ein und schreibt alle freien Wohnungen öffentlich (Tagblatt, SAW Website) sowie in einem neuen Vermietungsnewsletter aus. Anstatt passiv viele Jahre warten zu müssen, bis sie die Spitze der Warteliste erreicht haben, können sich Interessierte künftig aktiv um freie Wohnungen bewerben. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 60 Jahre alt, seit mehr als zwei Jahren in der Stadt Zürich niedergelassen sind und eine bestimmte Einkommens- und Vermögenslimite nicht überschreiten. Wer «Dringlichkeitskriterien» (drohender Wohnungsverlust, finanzielle Notlage oder Mobilitätseinschränkungen, die einen Wohnungswechsel notwendig machen) aufweist, findet im Verfahren besondere Berücksichtigung. Dasselbe gilt für Bewerber*innen, die bereits auf einer Warteliste der SAW registriert sind. Detaillierte Informationen zum neuen Vergabeverfahren finden sich auf der SAW Website.